FAQ:
Finde die Antworten auf Deine Fragen

Rund um die Therapie gut informiert

Hier beantworte ich Dir wichtige Fragen zur Liebscher & Bracht-Therapie. Deine Frage ist nicht dabei? Dann kannst Du mich gerne kontaktieren.

Deine Antwort erscheint, wenn Du auf den Pfeil rechts neben der Überschrift klickst.

Wieviel kostet die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht?

Das Honorar für den ersten Termin beträgt 130 Euro, für die Folgetermine 110 Euro. Die Entrichtung erfolgt immer in bar. Du erhältst eine  Rechnung.

Kann ich mein Rezept für Physiotherapie oder für Schmerztherapie einlösen?

Nein, die Kosten für die Behandlung werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um eine Privatleistung.

Wie viele Behandlungen benötige ich?

Durschnittlich werden drei bis fünf Behandlungen pro Schmerzzustand benötigt. In ca. 90% der Fälle zeigt sich nach der ersten Therapie, ob die Behandlung Erfolge bringen kann. In den Folgeterminen wird die Behandlung erneut durchgeführt. Ebenso werden die Übungen aus dem ersten Termin kontrolliert und ggf. angepasst. Vermutlich kannst Du Dir nach drei bis fünf Behandlungen selbst helfen. Voraussetzung ist, dass Du Deine Übungen an sechs Tagen die Woche durchführst. Dies nimmt täglich 15-30 Minuten in Anspruch. Einen einzelnen Termin zu buchen ist nicht sinnvoll. Denn Schmerzen, die sich z. B. über lange Zeit aufgebaut haben, können nicht nach einer Behandlung dauerhaft behoben werden.


Welche Schmerzen kann ich mit der Liebscher & Bracht-Therapie behandeln lassen und welche nicht?

Du kannst muskulär-faszial bedingte Schmerzen behandeln lassen, also solche, die u. a. mit dem Bewegungsapparat zu tun haben.
Narbenschmerzen, Tumorschmerzen, Darmschmerzen o. ä. können mit dieser Therapie nicht behandelt werden.

Wie bekomme ich einen Termin?

Du kannst auf den Button "Kontakt" klicken und das Kontaktformular ausfüllen und an mich senden. Du hast auch die Möglichlickeit mich anzurufen. Sollte ich nicht ans Telefon gehen, befinde ich mich vermutlich in einer Behandlung. Hinterlasse mir in diesem Fall bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich melde mich dann bei Dir.
Die Termine finden immer nach Vereinbarung statt.

Was passiert, wenn ich nicht kommen kann?

Solltest Du nicht kommen können, ist es wichtig, dass Du bis 48 Stunden zuvor Deinen Termin stornierst. Da ich den Termin kurzfristig idR nicht mehr vergeben kann und ich somit einen Honorarausfall habe, muss ich Dir ansonsten 50% des Honorars in Rechnung stellen. Dies ist das sogenannte Ausfallhonorar. Bereits bezahlte Termine verfallen ersatzlos. Dies gilt auch, wenn Du kurzfristig erkrankst oder z. B. ein Notfall in der Familie auftritt s. BGB §611.

Tel: +49 (0) 911/95 64 96 41